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   RG, 23.01.1912 - V 824/11   

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https://dejure.org/1912,415
RG, 23.01.1912 - V 824/11 (https://dejure.org/1912,415)
RG, Entscheidung vom 23.01.1912 - V 824/11 (https://dejure.org/1912,415)
RG, Entscheidung vom 23. Januar 1912 - V 824/11 (https://dejure.org/1912,415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über die Voraussetzungen und den Umfang des Rechtes der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, gemäß § 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 den Strafantrag zu stellen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 351
  • RGSt 45, 355
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Die Handwerkskammer ist ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, und innerhalb dieser Interessen liegt die Strafverfolgung schon deshalb, weil der Kammer Wettbewerber, nämliche Bauhandwerker, angehören, gegen die sich die Bestechungshandlungen richteten (vgl RGSt 45, 355).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches

    Umgekehrt kann daher die Erklärung des Berufungsgerichts, es wolle als Gericht erster Instanz tätig werden, das Berufungsverfahren nicht zu einem erstinstanzlichen Verfahren machen, wenn die Voraussetzungen für ein erstinstanzliches Verfahren nicht gegeben sind (Gössel GA 1968, 356, 369; vgl. auch RGSt 45, 351, 354).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Nach der zutreffenden Auffassung des Reichsgerichts brauchen die Mitglieder des Verbandes durch den Wettbewerb der beklagten Partei selbst überhaupt nicht betroffen zu sein (vgl. u.a. RGZ 120, 47 [49]; RGZ 128, 350 [342]; RGSt 45, 355 [360]; RG MuW XXIV, 232; RG MuW 1935, 356 [357]).
  • BGH, 21.04.1961 - I ZR 139/59

    Rechtsmittel

    Allerdings könnte die Klagebefugnis, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Reichsgerichts zutreffend ausgeführt hat, mangels eines schutzwürdigen Interesses zu verneinen sein, wenn die mit der Klage angegriffenen Verletzungshandlungen in keinerlei möglicher Beziehung zu den satzungsmäßigen Aufgaben des klagenden Verbandes stünden und ihre Verhinderung daher völlig außerhalb der Verbandszwecke liegen würde (vgl. u.a. RGSt 45, 355, 360; RG MuW 1935, 356, 357 = RG GRUR 1935, 825, 827; RG MuW 1936, 64, 65).
  • BGH, 08.07.1958 - 1 StR 268/58

    Rechtsmittel

    Zwar war jedes einzelne Angebot nur an einen einzigen Interessenten gerichtet; zur Annahme, daß es sich um Mitteilungen für einen größeren Personenkreis handelte, genügt jedoch, daß die Angebote in größerer Zahl durch Druck hergestellt und dann einzeln in den Verkehr gebracht wurden (RGSt 45, 355, 361, 362).
  • BGH, 04.06.1957 - 5 StR 147/57

    Rechtsmittel

    Dieser Auffassung des Reichsgerichts (RG JW 1890, 399; RG Recht 1912 Nr. 157; RG JW 1935, 2055; RGSt 45, 351; 74, 139[140], 75, 304) ist der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1957 - 4 StR 515/56- (MDR 1957, 370) beigetreten.
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